Erwägungsgrund 4 32005D0470
Nach Einleitung des Verfahrens prüfte die Kommission den Sachverhalt und die Rechtslage und legte dem Beratenden Ausschuss am 20. Februar 1992 ihren Prüfungsbericht vor. Nach ihren Feststellungen hatte das Ausmaß der unerlaubten Vervielfältigung von Tonträgern (internationales Repertoire) im Bezugszeitraum wahrscheinlich 90 % erreicht — im Wesentlichen wegen des mangelhaften Vollzugs der damals geltenden thailändischen Urheberrechtsvorschriften durch die thailändischen Behörden — und eine bedeutende Schädigung des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft verursacht, insbesondere in Form von Absatzeinbußen in Thailand (und bestimmten anderen Drittländern).