Erwägungsgrund 2 32005D0567Die SWA behauptete, dass Gemeinschaftsausfuhren von Whisky in die Republik Östlich des Uruguay durch eine Reihe von Handelshemmnissen im Sinne des Artikels 2…
Erwägungsgrund 9 32005D0388BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 2. Mai 2005 betreffend die erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Handelshemmnis, das in den von Brasilien beibehaltenen Handelspraktiken mit Auswirkungen auf den Handel mit runderneuerten Reifen besteht (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1302) (2005/388/EG)
Folglich liegen eindeutige Beweise dafür vor, dass der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft unter „handelsschädigenden Auswirkungen“ im Sinne des Artikels 2 Absatz…
Erwägungsgrund 5 32005D0388BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 2. Mai 2005 betreffend die erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Handelshemmnis, das in den von Brasilien beibehaltenen Handelspraktiken mit Auswirkungen auf den Handel mit runderneuerten Reifen besteht (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1302) (2005/388/EG)
Im Rahmen der Untersuchung wurden die einschlägigen brasilianischen Rechtsvorschriften über das Einfuhrverbot und die Verhängung von Geldstrafen sowie die…
Erwägungsgrund 12 32006D0790BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 7. November 2006 über die Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens gegen Indien gemäß der Vereinbarung über Regeln und Verfahren für die Streitbeilegung und den anderen einschlägigen WTO-Bestimmungen wegen eines Handelshemmnisses in Form einer Zusatzabgabe auf eingeführte Weine und Spirituosen und einer Sonderzusatzabgabe auf eingeführte Spirituosen, die von Indien erhoben werden, sowie eines Verkaufsverbotes des indischen Bundesstaates Tamil Nadu für eingeführte Weine und Spirituosen (2006/790/EG)
Das zeigt eindeutig, dass die indischen Maßnahmen handelsschädigende Auswirkungen im Sinne des Artikels 2 Absatz 4 der Handelshemmnisverordnung auf den…
Erwägungsgrund 3 32004D0891BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 19. November 2004 zur Einstellung des Untersuchungsverfahrens betreffend ein Handelshemmnis aufgrund der Aufrechterhaltung von Handelspraktiken Kanadas hinsichtlich bestimmter geografischer Angaben für Weine (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 4388) (2004/891/EG)
Das angebliche Handelshemmnis ergibt sich aus dem Gesetz C-57 zur Änderung des kanadischen Markengesetzes, durch das den geografischen Angaben Bordeaux und…
Erwägungsgrund 2 32006D0790BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 7. November 2006 über die Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens gegen Indien gemäß der Vereinbarung über Regeln und Verfahren für die Streitbeilegung und den anderen einschlägigen WTO-Bestimmungen wegen eines Handelshemmnisses in Form einer Zusatzabgabe auf eingeführte Weine und Spirituosen und einer Sonderzusatzabgabe auf eingeführte Spirituosen, die von Indien erhoben werden, sowie eines Verkaufsverbotes des indischen Bundesstaates Tamil Nadu für eingeführte Weine und Spirituosen (2006/790/EG)
Der Antrag betraf angebliche indische Handelspraktiken, die sich nachteilig auf die Einfuhr und den Verkauf von Wein und Spirituosen in Indien auswirken . Bei…