Erwägungsgrund 10 32005D0576
Die Kommission hat eine abschließende Prüfung des Umstrukturierungsprogramms und der Geschäftspläne vorgenommen, die von Rumänien übermittelt wurden. Aus dieser Prüfung geht hervor, dass die Durchführung des Umstrukturierungsprogramms und der Geschäftspläne zur Existenzfähigkeit der betreffenden Unternehmen unter normalen Marktbedingungen führen wird. Die Prüfung ergab außerdem, dass die in dem Plan angegebene Höhe der staatlichen Umstrukturierungsbeihilfen das für die Erreichung der Existenzfähigkeit der betreffenden Unternehmen erforderliche Mindestmaß nicht übersteigt und dass die Beihilfen schrittweise gesenkt und Ende 2004 eingestellt wurden. Der Prüfung zufolge werden ferner eine umfassende Rationalisierung und ein umfassender Abbau von Überkapazitäten der begünstigten Unternehmen erreicht werden. Entsprechend kommt die Prüfung zu dem Ergebnis, dass das Umstrukturierungsprogramm und die Geschäftspläne die Voraussetzungen des Artikels 9 Absatz 4 des Protokolls Nr. 2 zum Europa-Abkommen erfüllen —