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Die Kommission wird daher die Lage der Arbeitnehmerrechte in Belarus während eines Zeitraums von sechs Monaten überwachen und beurteilen. Sie beabsichtigt, anschließend dem Rat einen Vorschlag für eine vorübergehende Rücknahme der Handelspräferenzen zu unterbreiten, sofern sich Belarus nicht vor dem Ende des genannten Zeitraums verpflichtet, die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um innerhalb von acht Monaten den Grundsätzen zu entsprechen, auf die in der IAO-Erklärung von 1998 über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit verwiesen wird.
Die Mitgliedstaaten prüfen in regelmäßigen Abständen die in Artikel 14 Absatz 2 genannten beruflichen Tätigkeiten, um unter Berücksichtigung der sozialen…
Die Kommission sollte nach zwölf Monaten überprüfen, ob es angebracht ist, die vorläufige Kürzung der monatlichen Zahlungen und Zwischenzahlungen fortzusetzen.
Der Rat führt die Präferenzregelung für Waren mit Ursprung in Belarus mit qualifizierter Mehrheit und auf Vorschlag der Kommission wieder ein, wenn Belarus…
Ist nach Auffassung der Kommission aufgrund der Feststellungen eine vorübergehende Rücknahme aus dem in Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a genannten Grund…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlement und dem Rat bis zum 31. Dezember 1997 und danach jeweils 18 Monate vor jeder Wahl zum Europäischen Parlament…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 1998 und danach jeweils alle sechs Jahre einen Bericht vor, in dem sie prüft, ob…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.