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Die vorliegenden Informationen bieten somit hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass es sich um schwerwiegende und systematische Verstöße handelt und dass die Rücknahme der Belarus gewährten allgemeinen Präferenzen gerechtfertigt ist. Ein Bericht über die Untersuchungsergebnisse wurde dem Ausschuss für allgemeine Präferenzen übermittelt.
Die Kommission wird daher die Lage der Arbeitnehmerrechte in Belarus während eines Zeitraums von sechs Monaten überwachen und beurteilen. Sie beabsichtigt,…
Die Kommission hat am 29. Januar 2003 vom Internationalen Bund Freier Gewerkschaften (IBFG), vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) und vom Weltverband der…
Die Gründe für eine vorübergehende Rücknahme von Zollpräferenzen sollten schwerwiegende und systematische Verstöße gegen die Grundsätze, die in den in Anhang…
Im Rahmen einer vorläufigen Prüfung des Urteils des Obersten Gerichts von El Salvador in den Rechtssachen 63-2007 und 69-2007 gelangte die Kommission zu dem…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission alle einschlägigen Informationen, die eine Aussetzung der Präferenzen oder eine Verlängerung der Aussetzung…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 2501/2001 kommt die Republik Belarus (im Folgenden: „Belarus“) in den Genuss allgemeiner Zollpräferenzen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.