Erwägungsgrund 3 32006D0450BESCHLUSS DES RATES vom 27. Juni 2006 zur Änderung des Beschlusses 2003/631/EG zur Annahme von Maßnahmen betreffend Liberia gemäß Artikel 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens in besonderen Notfällen (2006/450/EG)
Der Beschluss 2005/16/EG zur Änderung des Beschlusses 2003/631/EG sieht die Verlängerung der Geltungsdauer dieser Maßnahmen bis zum 30. Juni 2006 vor.
Erwägungsgrund 2 32005D0921BESCHLUSS EUPOL KINSHASA/2/2005 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 22. November 2005 zur Verlängerung des Mandats des Leiters der Polizeimission der EU in Kinshasa (DR Kongo) (EUPOL „Kinshasa“) (2005/921/GASP)
Der genannte Beschluss gilt bis zum 31. Dezember 2005.
Erwägungsgrund 2 32006D0114BESCHLUSS DES RATES vom 14. Februar 2006 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Maßnahmen des Beschlusses 2002/148/EG zur Einstellung der Konsultationen mit Simbabwe nach Artikel 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens (2006/114/EG)
Mit dem Beschluss 2005/139/EG wurde die Geltungsdauer der in Beschluss 2002/148/EG aufgeführten Maßnahmen, die mit dem Beschluss 2003/112/EG bis zum 20. Februar…
Erwägungsgrund 2 32007D0127BESCHLUSS DES RATES vom 19. Februar 2007 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Maßnahmen des Beschlusses 2002/148/EG zur Einstellung der Konsultationen mit Simbabwe nach Artikel 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens (2007/127/EG)
Mit dem Beschluss 2006/114/EG wurde die Geltungsdauer der in Artikel 2 des Beschlusses 2002/148/EG aufgeführten Maßnahmen, die mit Artikel 1 des Beschlusses…
Art. 2 32006D0725BESCHLUSS 2006/725/GASP DES RATES vom 17. Oktober 2006 zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2005/557/GASP betreffend die zivil-militärische Unterstützungsaktion der Europäischen Union für die Mission der Afrikanischen Union in der Region Darfur in Sudan
Spätestens bis zum 31. Dezember 2006 werden die erforderlichen Übergangsmaßnahmen beurteilt, die nach Beendigung der EU-Unterstützungsaktion zu ergreifen sind.
Erwägungsgrund 9 32008D0357BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 23. April 2008 über spezifische Kindersicherheitsanforderungen, denen Europäische Normen für Feuerzeuge gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Text von Bedeutung für den EWR) (2008/357/EG)
Da Entscheidungen, die gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2001/95/EG erlassen werden, befristete Maßnahmen mit einer Geltungsdauer von höchstens einem Jahr zum…