Erwägungsgrund 3 32005D0814
Die Kommission, die als gemeinsame bezeichnete Behörde fungiert, ist verpflichtet, dem Sekretariat des PIC-Verfahrens im Namen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten Entscheidungen über Chemikalien zu übermitteln.
Die Kommission, die als gemeinsame bezeichnete Behörde fungiert, ist verpflichtet, dem Sekretariat des PIC-Verfahrens im Namen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten Entscheidungen über Chemikalien zu übermitteln.