Erwägungsgrund 3 32005D0084
Angesichts der Aufgaben, die der Gemeinschaft nach Kapitel 3 „Der Gesundheitsschutz“ des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft obliegen, sollte der Beitritt der Europäischen Atomgemeinschaft zum Gemeinsamen Übereinkommen genehmigt werden.