Erwägungsgrund 7 32005D0852
Die Europäische Union beabsichtigt daher, der Ukraine gemäß Titel II der Gemeinsamen Aktion 2002/589/GASP finanzielle Unterstützung zu gewähren. Es wird dafür Sorge getragen, dass dies auf angemessene Weise bekannt gemacht wird, und zwar auch durch geeignete Maßnahmen seitens der NAMSA —