Erwägungsgrund 1 32005D0965
Die Einführung der Europäischen Krankenversicherungskarte, deren Gültigkeitsdauer die des früheren Vordrucks E 111 weit überschreiten kann, führt zu Schwierigkeiten bei der Aufstellung der in Artikel 94 Absatz 4 und Artikel 95 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 vorgesehenen Verzeichnisse nach den im Beschluss Nr. 170 vorgesehenen Regeln.