Erwägungsgrund 4 32005D0965
Es sind auch Verfahren einzuführen, die verhindern, dass Familienangehörige eines Arbeitnehmers oder Selbständigen oder Rentners bzw. deren Familienangehörige bei einem Wohnortwechsel in den zuständigen Staat oder in einen anderen Staat als den Wohnstaat nach dem Enddatum für die Abrechnung der Pauschbeträge weiterhin die vom Träger des Wohnorts ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarte verwenden —