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Die Gemeinschaft gewährt der Europäischen Investitionsbank (nachstehend „EIB“ genannt) eine Pauschalgarantie (nachstehend die „Gemeinschaftsgarantie“ genannt) für alle Zahlungsausfälle im Zusammenhang mit Darlehen und Darlehensgarantien für förderfähige Investitionsvorhaben der EIB in Ländern, die unter diesen Beschluss fallen, sofern das jeweilige Darlehen bzw. die Darlehensgarantie gemäß einer unterzeichneten Vereinbarung gewährt wurde, die weder abgelaufen ist noch aufgehoben wurde (nachstehend „EIB-Finanzierungen“ genannt), und das Darlehen bzw. die Darlehensgarantie nach Maßgabe der Vorschriften und Verfahren der EIB und zur Unterstützung der außenpolitischen Ziele der Europäischen Union gewährt wurde.
Die Garantie ist auf 65 % des Gesamtbetrags der im Rahmen der EIB-Finanzierungen eröffneten Darlehen und gewährten Garantien, abzüglich der Rückzahlungen und zuzüglich aller damit zusammenhängenden Beträge, begrenzt.
Die Obergrenze für die EIB-Finanzierungen während des Zeitraums gemäß Absatz 6, abzüglich annullierter Beträge, darf 27 800 Mio. EUR nicht überschreiten. Dieser Betrag wird in zwei Teilbeträge aufgeteilt:
ein fester Basishöchstbetrag von 25 800 Mio. EUR, einschließlich dessen regionaler Aufteilung gemäß Absatz 4, der den gesamten Zeitraum gemäß Absatz 6 abdeckt;
ein fakultatives Mandat von 2 000 Mio. EUR. Über die teilweise oder vollständige Inanspruchnahme dieses fakultativen Betrags und seine regionale Aufteilung entscheidet der Rat gemäß dem Verfahren des Artikels 181a Absatz 2 des Vertrags. Der betreffende Beschluss stützt sich auf die Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung gemäß Artikel 9.
Der Basishöchstbetrag gemäß Absatz 3 Buchstabe a wird entsprechend den folgenden verbindlichen regionalen Höchstbeträgen aufgeteilt:
Heranführungsländer: 8 700 Mio. EUR
Länder im Rahmen des Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments: 12 400 Mio. EUR, verteilt auf die nachstehenden als Hinweis dienenden Teilhöchstbeträge:
Mittelmeer: 8 700 Mio. EUR
Osteuropa, Südkaukasus und Russland: 3 700 Mio. EUR
Asien und Lateinamerika: 3 800 Mio. EUR, verteilt auf die nachstehenden als Hinweis dienenden Teilhöchstbeträge:
Lateinamerika: 2 800 Mio. EUR
Asien: 1 000 Mio. EUR
Republik Südafrika: 900 Mio. EUR
Im Rahmen der regionalen Höchstbeträge können die Leitungsgremien der EIB Mittelumschichtungen zwischen den Teilhöchstbeträgen von bis zu 10 % des regionalen Höchstbetrags beschließen.
Die Gemeinschaftsgarantie deckt EIB-Finanzierungen ab, die innerhalb des Zeitraums vom 1. Februar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 unterzeichnet werden.
Hat der Rat nach Ablauf des in Absatz 6 genannten Zeitraums noch keinen Beschluss gefasst, mit dem der EIB eine neue Gemeinschaftsgarantie für ihre Finanzierungen außerhalb der Gemeinschaft gewährt werden, so verlängert sich dieser Zeitraum automatisch um sechs Monate.
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