Erwägungsgrund 5 32006D1016
Die durch die Gemeinschaftsgarantie im Rahmen dieses Beschlusses gedeckten Beträge sollten Höchstbeträge für die EIB-Finanzierungen im Rahmen der Gemeinschaftsgarantie darstellen. Es sollte sich nicht um Zielbeträge handeln, die die EIB unbedingt erreichen muss.