Erwägungsgrund 5 32008D0373BESCHLUSS DES RATES vom 28. April 2008 über den Abschluss des Abkommens zur Änderung des am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichneten Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (2008/373/EG)
Das Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32005D0347BESCHLUSS DES RATES vom 22. Dezember 2004 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Monaco über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind (2005/347/EG)
Es ist notwendig, eine einfache und schnelle Regelung für mögliche Anpassungen der Anhänge 1 und 2 des Abkommens vorzusehen —
Erwägungsgrund 5 32006D0964BESCHLUSS DES RATES vom 18. Dezember 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Kanadas zur Schaffung eines Kooperationsrahmens im Bereich von Hochschulbildung, Berufsbildung und Jugend (2006/964/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32004D0911BESCHLUSS DES RATES vom 2. Juni 2004 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind, und des dazugehörigen Einverständlichen Memorandums (2004/911/EG)
Es ist notwendig, ein einfaches und schnelles Verfahren für eventuelle Anpassungen der Anhänge I und II des Abkommens vorzusehen —
Erwägungsgrund 5 32006D0475BESCHLUSS 2006/475/GASP DES RATES vom 12. Juni 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Gabunischen Republik über die Rechtsstellung der EU-geführten Einsatzkräfte in der Gabunischen Republik
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 11 32009D0492BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 22. Juni 2009 über eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft am Treuhandfonds 911100MTF/INT/003/EEC (TFEU 970089129) zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche außerhalb der Gemeinschaft (2009/492/EG)
Es ist angezeigt, das Durchführungsabkommen zu erneuern und den Beitrag der Gemeinschaft zum Treuhandfonds 911100MTF/INT/003/EEC festzulegen.