Erwägungsgrund 4 32006R0019VERORDNUNG (EG) Nr. 19/2006 DER KOMMISSION vom 6. Januar 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 hinsichtlich der Gemeinschaftszollkontingente für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Jordanien
Da das Abkommen ab dem 1. Januar 2006 gilt, sollte diese Verordnung vom selben Datum an gelten und so bald wie möglich in Kraft treten.
Erwägungsgrund 6 32005R1653VERORDNUNG (EG) Nr. 1653/2005 DER KOMMISSION vom 10. Oktober 2005 zur Eröffnung von Zollkontingenten und zur Festlegung der im Rahmen dieser Zollkontingente anwendbaren Zölle für die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in Algerien in die Europäische Gemeinschaft
Da das Abkommen ab dem 1. September 2005 gilt, sollte diese Verordnung vom selben Datum an gelten und daher so bald wie möglich in Kraft treten.
Erwägungsgrund 2 32005D0756BESCHLUSS DES RATES vom 17. Oktober 2005 zur Aufhebung des Beschlusses 2001/131/EG über den Abschluss des Konsultationsverfahrens mit Haiti im Rahmen des Artikels 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens (2005/756/EG)
Der Beschluss 2004/681/EG gilt bis 31. Dezember 2005 und sieht vor, dass die Maßnahmen nach sechs Monaten überprüft werden.
Erwägungsgrund 8 32005R0284VERORDNUNG (EG) Nr. 284/2005 DER KOMMISSION vom 18. Februar 2005 zur Festlegung der Abweichungen von der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 in Bezug auf Erzeugnisse, die in Form von nicht unter Anhang I des Vertrags fallenden Waren in andere Drittländer als die Schweiz und Liechtenstein ausgeführt werden
Da die in dem Beschluss 2005/45/EG festgelegten Maßnahmen ab 1. Februar 2005 gelten, sollte diese Verordnung ab dem gleichen Zeitpunkt gelten und unmittelbar in…
Erwägungsgrund 18 32007D0252BESCHLUSS DES RATES vom 19. April 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Grundrechte und Unionsbürgerschaft“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007 bis 2013 (2007/252/JI)
Um eine wirksame und rechtzeitige Durchführung des Programms zu gewährleisten, sollte dieser Beschluss ab dem 1. Januar 2007 gelten.
Erwägungsgrund 15 32007D0126BESCHLUSS DES RATES vom 12. Februar 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Strafjustiz“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007 bis 2013 (2007/126/JI)
Um eine wirksame und rechtzeitige Durchführung des Programms zu gewährleisten, sollte dieser Beschluss ab dem 1. Januar 2007 gelten —