Art. 2 32006D0114BESCHLUSS DES RATES vom 14. Februar 2006 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Maßnahmen des Beschlusses 2002/148/EG zur Einstellung der Konsultationen mit Simbabwe nach Artikel 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens (2006/114/EG)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32006D0864BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 30. November 2006 zur Aufhebung des Beschlusses 2005/613/EG der Kommission zur Annahme eines Verpflichtungsangebotes im Zusammenhang mit dem Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von Polyester-Spinnfasern mit Ursprung in unter anderem Saudi-Arabien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 5776) (2006/864/EG)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32006D0781BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 15. November 2006 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Kathodenstrahlröhren für Farbfernsehempfangsgeräte mit Ursprung in der Volksrepublik China, der Republik Korea, Malaysia und Thailand (2006/781/EG)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32004D0511BESCHLUSS DES RATES vom 10. Juni 2004 über die Vertretung des zyprischen Volkes im Europäischen Parlament im Falle einer Lösung der Zypern-Frage (2004/511/EG)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32004D0600BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 4. August 2004 zur Annahme eines Verpflichtungsangebots im Zusammenhang mit dem Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von Polyethylenterephthalat mit Ursprung in unter anderem Australien (2004/600/EG)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32006D0753BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 3. November 2006 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bespielbarer Compact Discs („CD-R“) mit Ursprung in der Volksrepublik China, Hongkong und Malaysia (2006/753/EG)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.