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Mit der Entscheidung 2004/292/EG der Kommission vom 30. März 2004 zur Einführung des Traces-Systems und zur Änderung der Entscheidung 92/486/EWG wurde die Beteiligung der Mitgliedstaaten an dem System ab 31. Dezember 2004 verbindlich vorgeschrieben. Es müssen Ausgaben für die aufgrund der Weiterentwicklung des einschlägigen Veterinärrechts und der Weiterentwicklung von Traces erforderliche Aktualisierung des Systems vorgesehen werden, insbesondere hinsichtlich Risikomanagement. Um den technischen Erfordernissen im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit und Stabilität des Produktionsumfelds von Traces sowie den Sicherheitserfordernissen zu genügen, muss entsprechendes IT-Material angeschafft und eigens für dieses System ein Überwachungs- und Wartungsteam eingesetzt werden. Für die tägliche Arbeit mit dem System ist zudem eine angemessene logistische Unterstützung erforderlich. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft stützt sich auf die Artikel 37 und 37a der Entscheidung 90/424/EWG.
Mit der Entscheidung 2004/292/EG der Kommission vom 30. März 2004 zur Einführung des integrierten Traces-Systems wurde die Beteiligung der Mitgliedstaaten an…
Die in der Entscheidung 2003/24/EG der Kommission vom 30. Dezember 2002 über die Entwicklung eines integrierten EDV-Systems für das Veterinärwesen vorgesehene…
Gemäß Artikel 37a Absatz 1 Buchstabe b der Entscheidung 90/424/EWG kann zur Informatisierung der veterinärrechtlichen Verfahren für die Errichtung, Verwaltung…
Das Mitteilungssystem, das auf der Grundlage der Richtlinie 82/894/EWG des Rates vom 21. Dezember 1982 über die Mitteilung von Viehseuchen in der Gemeinschaft…
Das Mitteilungssystem, das auf der Grundlage der Richtlinie 82/894/EWG des Rates vom 21. Dezember 1982 über die Mitteilung von Viehseuchen in der Gemeinschaft…
Für die Wartung und Aktualisierung des Systems Traces gemäß der Entscheidung 2004/292/EG werden folgende Beträge und Ziele genehmigt: — 500 000 EUR für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.