Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die in der Entscheidung 2003/24/EG der Kommission vom 30. Dezember 2002 über die Entwicklung eines integrierten EDV-Systems für das Veterinärwesen vorgesehene Unterbringung, Verwaltung und Pflege von TRACES unterliegen der Zuständigkeit der Kommission und erfordern somit Finanzmittel der Gemeinschaft. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft stützt sich auf Artikel 37a der Entscheidung 90/424/EWG.
Gemäß Artikel 37a Absatz 1 Buchstabe b der Entscheidung 90/424/EWG kann zur Informatisierung der veterinärrechtlichen Verfahren für die Errichtung, Verwaltung…
Mit der Entscheidung 2004/292/EG der Kommission vom 30. März 2004 zur Einführung des Traces-Systems und zur Änderung der Entscheidung 92/486/EWG wurde die…
Mit der Entscheidung 2004/292/EG der Kommission vom 30. März 2004 zur Einführung des integrierten Traces-Systems wurde die Beteiligung der Mitgliedstaaten an…
Für die Unterbringung, Verwaltung und Pflege des Systems TRACES gemäß der Entscheidung 2003/24/EG werden folgende Beträge und Ziele genehmigt: — 560 000 EUR für…
Gemäß Artikel 37 Absatz 1 der Entscheidung 90/424/EWG kann für den Aufbau der Systeme zur Identifizierung der Tiere und zur Meldung der Seuchen im Rahmen der…
Mit der Entscheidung 90/424/EWG werden die Modalitäten der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft an spezifischen Veterinärmaßnahmen, darunter Maßnahmen im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.