Beschluss der Kommission vom 29. September 2006 über eine Finanzhilfe der Gemeinschaft für neue Gemeinschaftsreferenzlaboratorien im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 4277) (Nur der spanische, dänische, deutsche, englische, französische, italienische, niederländische und schwedische Text sind verbindlich) (2006/661/EG)
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik werden Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen aus der Abteilung „Garantie“ des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft finanziert.
Erwägungsgrund 9 32006D0661Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen