Erwägungsgrund 2 32007D1149
Im Anschluss an frühere Programme wie Grotius und die Aktion Robert Schuman wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 743/2002 des Rates für den Zeitraum 2002 bis 2006 eine allgemeine Rahmenregelung der Gemeinschaft für Aktivitäten zur Erleichterung der Umsetzung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen eingeführt.