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Mit dem Programm werden folgende spezifische Ziele verfolgt:
Förderung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen durch
Förderung der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen und Urteile,
Beseitigung der durch Unterschiede zwischen den Justizsystemen der Mitgliedstaaten bedingten Hindernisse und Förderung der notwendigen Angleichung des materiellen Strafrechts hinsichtlich schwerer Kriminalität, insbesondere mit grenzüberschreitender Dimension,
weitere Verbesserungen bei der Aufstellung von Mindestnormen für bestimmte Aspekte des Strafprozessrechts im Hinblick auf die Förderung der praktischen Aspekte der justiziellen Zusammenarbeit,
Gewährleistung einer geordneten Rechtspflege durch Vermeidung von Kompetenzkonflikten,
Verbesserung des Austauschs von Informationen durch Einsatz von EDV-Systemen, insbesondere von Informationen aus den nationalen Strafregistern,
Förderung der Rechte der Beschuldigten sowie der sozialen und rechtlichen Opferhilfe,
Aufrufe an die Mitgliedstaaten, die Zusammenarbeit mit Eurojust bei der Bekämpfung grenzübergreifender organisierter und sonstiger schwerer Kriminalität zu verbessern,
Förderung von Maßnahmen zur wirksamen Resozialisierung von Straftätern, insbesondere von jugendlichen Straftätern;
Verbesserung der gegenseitigen Kenntnis der Strafrechtssysteme und der Rechtspflege der Mitgliedstaaten in Strafsachen sowie Förderung und Stärkung der Vernetzung, der Zusammenarbeit, des Austauschs und der Verbreitung von Informationen, Erfahrungen und bewährten Praktiken;
Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Umsetzung der Rechtsakte der Union im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen sowie seiner korrekten und effektiven Anwendung und Bewertung;
bessere Information über die Rechtssysteme der Mitgliedstaaten und über den Zugang zum Recht;
Förderung der Aus- und Fortbildung von Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten und sonstigem an der Rechtspflege beteiligtem Fachpersonal auf dem Gebiet des Gemeinschafts- und des Unionsrechts;
Bewertung der allgemeinen Voraussetzungen für die Entwicklung gegenseitigen Vertrauens durch eine Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses zwischen den Justizbehörden und den einzelnen Rechtssystemen, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung der EU-Politiken im Justizbereich;
Entwicklung und Einführung eines Systems für den elektronischen Austausch von Strafregisterauszügen und Unterstützung von Studien zur Entwicklung anderer Formen des Datenaustauschs.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.