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Ein allgemeines Programm im Bereich der Ziviljustiz zur Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses der Rechtsordnungen und der Rechtspflege der Mitgliedstaaten wird dazu beitragen, die Hindernisse für die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen zu verringern, und damit das Funktionieren des Binnenmarkts verbessern.
Förderung der justiziellen Zusammenarbeit als Beitrag zur Schaffung eines echten europäischen Rechtsraums in Zivilsachen auf der Grundlage gegenseitiger…
Verbesserung der gegenseitigen Kenntnis der Zivilrechtssysteme und der Rechtspflege der Mitgliedstaaten in Zivilsachen sowie Förderung und Stärkung der…
Das Programm „Ziviljustiz“ sollte in Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip Initiativen der Kommission für Maßnahmen zur Unterstützung von…
Mit diesem Beschluss wird als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ das spezifische Programm „Ziviljustiz“ (nachstehend „Programm“ genannt)…
Die Gemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem die Freizügigkeit gewährleistet ist, zu erhalten und…
Förderung der Kompatibilität der in den Mitgliedstaaten geltenden Regeln, soweit zur Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit erforderlich. Förderung eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.