Art. 6 32007D0142
Die Mitglieder des Teams haben gemäß den Bestimmungen des Anhangs dieses Beschlusses Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung für ihre Teilnahme an Vor-Ort-Aktivitäten des Teams sowie für die Wahrnehmung der Aufgaben des Teamleiters oder eines Berichterstatters für bestimmte im Zusammenhang mit einer Dienstreise relevante Themen.Die Reise- und Aufenthaltskosten werden von der Kommission erstattet auf der Grundlage der vom Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche der Europäischen Kommission (Bereich Sachverständige) angewandten Regelung für die Erstattung der Reise-, Aufenthalts- und sonstigen Kosten externer Sachverständiger.