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Den Vorsitz in der Gruppe führt die Kommission.
Für die Prüfung besonderer Fragen kann die Gruppe in Abstimmung mit der Kommission und auf der Grundlage eines von der Gruppe festgelegten Mandats Untergruppen einsetzen. Diese Untergruppen werden unmittelbar nach Erfüllung ihres Mandats aufgelöst.
Der Vertreter der Kommission kann Experten oder Beobachter mit besonderer Sachkenntnis zu einem auf der Tagesordnung stehenden Thema einladen, an den Arbeiten der Gruppe oder der Untergruppen teilzunehmen, sofern dies nach Auffassung der Kommission erforderlich oder sinnvoll ist. Insbesondere können die Vertreter der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz eingeladen werden, als Beobachter teilzunehmen.
Im Rahmen der Mitwirkung an den Arbeiten der Gruppe oder der Untergruppen erhaltene Informationen dürfen nicht weitergegeben werden, wenn sie von der Kommission als vertraulich eingestuft werden.
Die Sitzungen der Gruppe und ihrer Untergruppen finden in der Regel in Räumlichkeiten der Kommission gemäß den von der Kommission festgelegten Modalitäten und Terminen statt. Die Kommission nimmt die Sekretariatsgeschäfte wahr. Kommissionsbeamte, die an den Beratungen interessiert sind, können an den Sitzungen der Gruppe und ihrer Untergruppen teilnehmen.
Die Gruppe gibt sich eine Geschäftsordnung auf der Grundlage der von der Kommission angenommenen Standardgeschäftsordnung.
Die Kommission kann Zusammenfassungen, Schlussfolgerungen, Auszüge aus Schlussfolgerungen oder Arbeitsunterlagen der Gruppe in der Originalsprache des betreffenden Dokuments veröffentlichen oder ins Internet stellen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.