Erwägungsgrund 3 32007D0247
Die Risikokapital- und Garantieoperationen des Fonds dürfen die in Artikel 26 der Satzung oder die von der Generalversammlung des Fonds festgelegten Höchstgrenzen nicht überschreiten. Diese Höchstgrenzen hängen vom Umfang der Kapitalausstattung und der Eigenmittel des Fonds ab. Da die Eigenmittel des Fonds voraussichtlich Mitte 2007 erschöpft sein werden und der Fonds seine Eigenmitteloperationen dann nicht mehr wird fortsetzen können, hat der Verwaltungsrat vorgeschlagen, das genehmigte Kapital des Fonds um nominal 50 % aufzustocken.