Erwägungsgrund 1 32007D0247
Das genehmigte Kapital des Europäischen Investitionsfonds, im Folgenden als „der Fonds“ bezeichnet, wurde zum Zeitpunkt seiner Errichtung auf 2 Mrd. EUR, unterteilt in 2000 Anteile mit einem nominalen Wert von 1 Mio. EUR, festgelegt. Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Satzung des Europäischen Investitionsfonds, im Folgenden als „die Satzung“ bezeichnet, wird das gezeichnete Kapital mit einer Quote von 20 % eingezahlt.