Gesetze
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Die Gruppe sollte sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten mit Fachkenntnissen auf dem betreffenden Gebiet zusammensetzen. Die Kommission sollte im Interesse einer wirksamen europäischen Zusammenarbeit Beobachter, insbesondere aus anderen europäischen Staaten und internationalen Organisationen, oder Sachverständige mit besonderer Sachkenntnis in Bezug auf einen Gegenstand der Tagesordnung der Gruppe einladen können.
Der Vertreter der Kommission kann, soweit für eine wirksame europäische Zusammenarbeit zweckmäßig, Beobachter, insbesondere aus anderen europäischen Staaten und…
Der Vertreter der Kommission kann Experten oder Beobachter mit besonderer Sachkenntnis zu einem auf der Tagesordnung stehenden Thema einladen, an den Arbeiten…
Sachverständige aus den EWR-Staaten und aus Staaten, die Kandidaten für den Beitritt zur Europäischen Union sind, können als Beobachter an den Sitzungen der…
Die Gruppe soll sich aus Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten und unabhängigen Sachverständigen zusammensetzen.
Der Vertreter der Kommission kann Sachverständige oder Beobachter mit besonderer Sachkenntnis für ein auf der Tagesordnung stehendes Thema einladen, an der…
Der Vertreter der Kommission kann, soweit sinnvoll und/oder notwendig, Sachverständige oder Beobachter mit besonderer Sachkunde in Bezug auf eines der auf der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.