Erwägungsgrund 5 32007D0320
In den Schlussfolgerungen des Rates vom 13. November 2006 zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung (nachfolgend „Schlussfolgerungen des Rates“ genannt) wird die Kommission ersucht, zu einer besseren Koordinierung der Vorgehensweisen in diesen Bereichen beizutragen, vor allem durch die Einsetzung einer Gruppe aus Sachverständigen der Mitgliedstaaten.