Erwägungsgrund 6 32009D0333
In der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie den Ausschuss der Regionen über eine neue Tiergesundheitsstrategie für die Europäische Union (2007—2013) — „Vorbeugung ist die beste Medizin“ ist die Ausarbeitung eines allgemeinen EU-Tiergesundheitsrechts und eines EU-weit harmonisierten Rahmens zur Aufteilung der Verantwortung und der Kosten vorgesehen. Daher sollte eine Studie durchgeführt werden, die als Grundlage für die Folgenabschätzung im Zusammenhang mit dem allgemeinen Tiergesundheitsrecht dient; im Hinblick auf die Überarbeitung der Entscheidung 90/424/EWG sollte eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden.