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Der Rat hat am 25. April 2002 den Beschluss 2002/348/JI angenommen, dem zufolge in jedem Mitgliedstaat eine Fußballinformationsstelle einzurichten ist, die als Kontaktstelle für den Austausch von Polizeiinformationen im Zusammenhang mit solchen Fußballspielen fungiert. In jenem Beschluss wurden die Aufgaben dieser nationalen Fußballinformationsstellen und die von ihnen anzuwendenden Verfahren festgelegt.
Die nationale Fußballinformationsstelle ist die direkte und zentrale Kontaktstelle für den Austausch einschlägiger Informationen und für die Erleichterung der…
Angesichts der Erfahrungen der letzten Jahre, etwa mit der Fußballeuropameisterschaft 2004, und der Ergebnisse, zu denen die Sachverständigen bei der…
Die nationale Fußballinformationsstelle koordiniert die Behandlung der Informationen im Zusammenhang mit Fußballspielen mit internationaler Dimension. Sie…
Die nationale Fußballinformationsstelle koordiniert und erleichtert den polizeilichen Informationsaustausch zwischen Polizeidiensten bei Fußballspielen mit…
Die nationalen Fußballinformationsstellen tauschen auf Ersuchen einer betroffenen nationalen Fußballinformationsstelle oder von sich aus vor, während und nach…
Im Anschluss an die Bewertung der Durchführung des Beschlusses 2003/170/JI des Rates vom 27. Februar 2003 über die gemeinsame Inanspruchnahme von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.