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Die nationalen Fußballinformationsstellen tauschen auf Ersuchen einer betroffenen nationalen Fußballinformationsstelle oder von sich aus vor, während und nach einer Fußballveranstaltung mit internationaler Dimension allgemeine Informationen sowie nach Maßgabe von Absatz 3 personenbezogene Daten aus.
Die allgemeinen Informationen, die bei einem Fußballspiel mit internationaler Dimension ausgetauscht werden, sind strategischer, operativer und taktischer Art. Dabei gelten als — „strategische Informationen“ Angaben, mit denen die Veranstaltung in ihrer ganzen Tragweite unter besonderer Berücksichtigung der damit verbundenen Sicherheitsrisiken beschrieben wird, — „operative Informationen“ Angaben, mit denen sich ein zutreffendes Bild von den Ereignissen im Rahmen der Veranstaltung gewinnen lässt, — „taktische Informationen“ Angaben, die es den im operativen Bereich Verantwortlichen ermöglichen, bei der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit während der Veranstaltung angemessen vorzugehen.
(3) Der Austausch personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden nationalen und internationalen Regelungen unter Berücksichtigung der Grundsätze des Übereinkommens Nr. 108 des Europarats vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten und gegebenenfalls der Empfehlung R(87)15 des Ministerkomitees des Europarats vom 17. September 1987 zur Regelung der Benutzung personenbezogener Daten durch die Polizei. Der Austausch erfolgt mit Blick auf die Ausarbeitung und Durchführung angemessener Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei einer Fußballveranstaltung. Er kann insbesondere Informationen über Einzelpersonen betreffen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen oder darstellen können.
Der Informationsaustausch erfolgt mithilfe der entsprechenden Formulare im Anhang des Handbuchs mit Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit Fußballspielen von internationaler Dimension, die zumindest einen Mitgliedstaat betreffen. Die nationalen Fußballinformationsstellen gewährleisten, dass die von ihnen übermittelten Informationen vollständig sind und den Vorgaben der Formulare entsprechen.
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