Erwägungsgrund 1 32002D0348
Gemäß Artikel 29 des Vertrags verfolgt die Europäische Union das Ziel, den Bürgern in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, insbesondere durch ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit, ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten.