Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die nationale Fußballinformationsstelle koordiniert die Behandlung der Informationen im Zusammenhang mit Fußballspielen mit internationaler Dimension. Sie stellt sicher, dass alle betroffenen Polizeidienststellen rechtzeitig mit den erforderlichen Informationen versorgt werden. Nach der Verarbeitung werden die Informationen von der Fußballinformationsstelle selbst verwendet oder den interessierten Behörden und Polizeidienststellen übermittelt.
Die nationale Fußballinformationsstelle des die Fußballveranstaltung ausrichtenden Mitgliedstaats steht vor, während und nach der Meisterschaft oder des Spiels mit den nationalen Polizeidienststellen der betreffenden Mitgliedstaaten gegebenenfalls über den von diesen Mitgliedstaaten benannten und bereitgestellten Verbindungsbeamten in Kontakt. Dieser Verbindungsbeamte ist der Ansprechpartner in den Aufgabenbereichen öffentliche Sicherheit und Ordnung, Fußballrowdytum und allgemeine Kriminalität, sofern ein Zusammenhang mit einem bestimmten Fußballspiel oder -turnier besteht.
Bei der Kommunikation stellen die nationalen Fußballinformationsstellen sicher, dass die Vertraulichkeit der Informationen gewahrt bleibt. Soweit es sich nicht um personenbezogene Daten handelt, werden die ausgetauschten Informationen archiviert. Sie können anschließend von anderen interessierten nationalen Informationsstellen eingesehen werden, sofern die nationale Fußballinformationsstelle, von der diese Informationen stammen, vorher Gelegenheit hat, zu deren Verbreitung Stellung zu nehmen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.