Erwägungsgrund 15 32007D0475
Die Maßnahmen Italiens wurden gemäß Artikel 3a Absatz 2 der Richtlinie 89/552/EWG, geändert durch die Richtlinie 97/36/EG, in der C-Reihe des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Das Korrigendum wurde ebenfalls in der C-Reihe des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.