Erwägungsgrund 6 32007D0475
Viele der in der Liste der italienischen Maßnahmen aufgeführten Veranstaltungen, darunter die Olympischen Sommerspiele, die Spiele der Fußballweltmeisterschaft und der Fußballeuropameisterschaft, an denen die italienische Nationalmannschaft teilnimmt, sowie die Eröffnungsspiele, Halbfinal- und Endspiele dieser Wettbewerbe, werden üblicherweise der Kategorie der Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung zugerechnet, auf die in Erwägung 18 der Richtlinie 97/36/EG ausdrücklich verwiesen wird. Diese Ereignisse finden in Italien in der breiten Öffentlichkeit besondere Resonanz, da sie sehr populär sind, und zwar nicht nur bei den ohnehin Sportinteressierten. Sie haben außerdem eine allgemein anerkannte spezifische kulturelle Bedeutung für die italienische Bevölkerung, da sie ein wichtiger Beitrag zum Verständnis zwischen den Völkern sind und da dem Sport für die italienische Gesellschaft allgemein und für den Nationalstolz im besonderen große Bedeutung zukommt, und da die genannten Ereignisse den italienischen Spitzensportlern zudem Gelegenheit bieten, Erfolge in diesen wichtigen internationalen Wettbewerben zu erringen.