Erwägungsgrund 14 32007D0481
Die Kommission hat die von Finnland mitgeteilten Maßnahmen den anderen Mitgliedstaaten bekannt gegeben und die Ergebnisse ihrer Prüfung dem gemäß Artikel 23a der Richtlinie 89/552/EWG eingesetzten Ausschuss auf seiner Sitzung vom 15. November 2006 vorgelegt. Der Ausschuss hat auf dieser Sitzung eine befürwortende Stellungnahme abgegeben.