Erwägungsgrund 6 32007D0481
Viele der in der Liste der finnischen Maßnahmen aufgeführten Veranstaltungen, darunter die Olympischen Sommer- und Winterspiele, die Eröffnungs-, Viertelfinal-, Halbfinal- und Endspiele der Weltmeisterschaft sowie die Spiele der finnischen Mannschaft in diesem Turnier, werden üblicherweise der Kategorie der Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung zugerechnet, auf die in Erwägung 18 der Richtlinie 97/36/EG ausdrücklich verwiesen wird. Diese Ereignisse finden in Finnland in der breiten Öffentlichkeit besondere Resonanz, da sie sehr populär sind, und zwar nicht nur bei den ohnehin Sportinteressierten.