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Das Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial und Kernanlagen (CPPNM — Convention on the Physical Protection of Nuclear Materials and Nuclear Facilities) wurde 1979 angenommen und trat 1987 in Kraft. Am 27. Juni 2006 waren 118 Staaten und die Gemeinschaft Vertragsparteien des Übereinkommens. Alle Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Übereinkommens.
Das Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial (CPPNM — Convention on the Physical Protection of Nuclear Materials) wurde 1979 angenommen und…
Die Vertragsstaaten und die Europäische Atomgemeinschaft haben im Juli 2005 im Konsens vereinbart, das Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial…
Dem in Wien am 13. Juni 1980 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen vom 26. Oktober 1979 über den physischen Schutz von Kernmaterial…
Die Änderungen der überarbeiteten Fassung treten am dreißigsten Tag nach ihrer Annahme durch zwei Drittel der Vertragsparteien in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist…
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und die Europäische…
Der Beitritt zu dem Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial und Kernanlagen wird im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft genehmigt. Der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.