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Das Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial (CPPNM — Convention on the Physical Protection of Nuclear Materials) wurde 1979 angenommen und trat 1987 in Kraft. 128 Staaten und die Gemeinschaft traten dem Übereinkommen bei . Alle Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Übereinkommens.
Das Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial und Kernanlagen (CPPNM — Convention on the Physical Protection of Nuclear Materials and Nuclear…
Dem in Wien am 13. Juni 1980 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen vom 26. Oktober 1979 über den physischen Schutz von Kernmaterial…
Der Beitritt zu dem Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial und Kernanlagen wird im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft genehmigt. Der…
Die Änderungen der überarbeiteten Fassung treten am dreißigsten Tag nach ihrer Annahme durch zwei Drittel der Vertragsparteien in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist…
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und die Europäische…
Vierundzwanzig Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.