Erwägungsgrund 3 32007D0530
Die Arbeit der hochrangigen Gruppe sollte die Schlussfolgerungen des 2798sten Rates der Europäischen Union (Wirtschaft und Finanzen) vom 8. Mai 2007 berücksichtigen, in denen auf der Grundlage der Berichte der Arbeitsgruppe „Nukleare Sicherheit“ ein Katalog möglicher Maßnahmen aufgestellt worden ist, und auf der bereits bestehenden Zusammenarbeit im internationalen Rahmen (Übereinkommen über nukleare Sicherheit, Gemeinsames Übereinkommen, Internationale Atomenergieorganisation IAEO, OECD/NEA, WENRA) aufbauen.