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Die hochrangige Gruppe wählt mit einfacher Mehrheit aus ihren Reihen eine(n) Vorsitzende(n).
Die hochrangige Gruppe kann Arbeitsgruppen mit Sachverständigen oder Untergruppen zur Untersuchung bestimmter Themen einsetzen, für die sie ein en Arbeitsauftrag formuliert. Sie werden nach Erfüllung der Aufgaben aufgelöst.
Die Kommission darf an allen Sitzungen dieser Arbeitsgruppen teilnehmen.
Die Sitzungen der Gruppe und der Untergruppen finden in der Regel in Gebäuden der Kommission gemäß den festgelegten Modalitäten und Terminen statt. Die Kommissionsdienststellen nehmen die Sekretariatsgeschäfte wahr.
Sachverständige aus den EWR-Staaten und aus Staaten, die Kandidaten für den Beitritt zur Europäischen Union sind, können als Beobachter an den Sitzungen der hochrangigen Gruppe teilnehmen. Die hochrangige Gruppe und die Kommission können weitere Sachverständige und Beobachter zur Teilnahme an den Sitzungen einladen.
Die hochrangige Gruppe legt, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommission, ihre Geschäftsordnung einvernehmlich oder, wenn keine Einigung zustande kommt, mit Zweidrittel-Mehrheit fest, wobei jeder Mitgliedstaat eine Stimme hat.
Das Sekretariat der hochrangigen Gruppe wird von der Kommission gestellt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.