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Die Kommission kann die Gruppe zu allen Fragen konsultieren, die sich auf die allgemeine Verbesserung der Anhörung von Stakeholdern in den Bereichen öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz beziehen.
Die Gruppe hat folgende Aufgaben: a) Prüfung der Frage der Repräsentativität der Stakeholder; b) Erörterung etwaiger unausgewogener Vertretung von Stakeholdern und Beratung der Kommission über mögliche Konsultationsverfahren, die den Gegebenheiten der Stakeholder Rechnung tragen und auf diese abgestimmt sind; c) Prüfung von Kriterien für Konsultationen, die einen größeren und flexibleren zeitlichen Rahmen erfordern (mehr als acht Wochen); d) Prüfung der Rolle nationaler Plattformen beim Aufbau der Handlungskompetenz nichtstaatlicher Organisationen aus den Mitgliedstaaten, die der Gemeinschaft 2004 und 2007 beigetreten sind, und Untersuchung der Rolle der Mitgliedstaaten bei der Schaffung von Bürgernähe.
Der Vorsitz der Gruppe kann die Kommission darauf hinweisen, dass es zweckmäßig ist, die Gruppe zu einer bestimmten Frage anzuhören.
Im Rahmen der Durchführung dieser Verordnung kann die Kommission die Gruppe für den zivilen Dialog zu Qualität und Werbung anhören, die gemäß dem Beschluss…
Der Vorsitz der Gruppe kann die Kommission darauf hinweisen, dass es zweckmäßig ist, die Gruppe zu einer bestimmten Frage anzuhören.
Der Vorsitzende der Sachverständigengruppe kann der Kommission empfehlen, die Gruppe zu einer bestimmten Frage zu konsultieren.
Die Kommission kann die Gruppe zu Fragen in Bezug auf die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 konsultieren.
Die Gruppe für den Dialog mit den Stakeholdern sollte die Kommission über die vorbildlichen Verfahren im Konsultationsprozess beraten und ihr helfen, diesen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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