Erwägungsgrund 3 32009D0986
Die Sachverständigengruppe sollte der Kommission Fachwissen auf verschiedenen Gebieten im Zusammenhang mit der Umsetzung, Überwachung und Bewertung der Schulobstregelung zur Verfügung stellen. Außerdem sollte sie die Kommission bei der Ausarbeitung des in Artikel 184 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 genannten Berichts unterstützen.