Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die derzeitigen für die AKP-Staaten geltenden Handelsbestimmungen, die in Anhang V des Partnerschaftsabkommens AKP-EG enthalten sind, laufen am 31. Dezember 2007 aus. Gemäß Artikel 36 des Partnerschaftsabkommens AKP-EG werden die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) den neuen Rechtsrahmen für den Handel mit den AKP-Staaten bilden und die Handelsregelung des Partnerschaftsabkommens AKP-EG ersetzen. Gemäß Artikel 36 Absatz 4 des Partnerschaftsabkommens AKP-EG müssen die Parteien das Zuckerprotokoll im Kontext der Verhandlungen über die WPA überprüfen. Die der Gemeinschaft von der WTO-Ministerkonferenz in Doha am 14. November 2001 eingeräumte Ausnahmeregelung, nach der sie in Bezug auf die Handelspräferenzen zugunsten der AKP-Staaten im Rahmen des Partnerschaftsabkommens AKP-EG von ihren Verpflichtungen gemäß Artikel I des GATT freigestellt ist, läuft ebenfalls am 31. Dezember 2007 aus.
Im Rahmen des AKP-Zuckerprotokolls, das dem AKP-EG-Partnerschaftsabkommen in Anhang V beigefügt ist, sind einige AKP-Staaten für ihre Zuckerausfuhren auf den…
Gemäß Protokoll Nr. 3 betreffend AKP-Zucker im Anhang zu dem am 28. Februar 1975 unterzeichneten AKP-EWG-Abkommen von Lomé mit den entsprechenden, dem genannten…
Wie in Artikel 37 Absatz 1 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens vorgesehen, wurden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen („WPA“) mit regionalen Gruppen der Mitglieder…
Anhang V des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der…
Die Staaten des in Protokoll 3 zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen genannten Zuckerprotokolls, die von der Zuckerreform der Gemeinschaft betroffen sind, sollten…
Während des Übergangs zu einer Liberalisierung des AKP-EU-Handels können unbeschränkte Mengen und die Preis- und Mengengarantien des Zuckerprotokolls nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.