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Mit dem Beschluss 2004/210/EG wurden folgende Ausschüsse eingesetzt: der Wissenschaftliche Ausschuss „Konsumgüter“ (nachfolgend: „SCCP“), der Wissenschaftliche Ausschuss „Gesundheits- und Umweltrisiken“ (nachfolgend: „SCHER“) und der Wissenschaftliche Ausschuss „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (nachfolgend: „SCENIHR“). Gemäß Artikel 3 Absatz 4 dieses Beschlusses ernennt die Kommission die Mitglieder dieser Ausschüsse.
Die Wissenschaftlichen Gremien setzen sich aus unabhängigen Wissenschaftlern zusammen. Zum Zeitpunkt der Errichtung der Behörde werden folgende…
Mit dem Beschluss K(2004) 2788 über die Ernennung der Mitglieder der drei mit dem Beschluss 2004/210/EG eingesetzten Wissenschaftlichen Ausschüsse werden die in…
Geänderte alphabetische Liste der von der Kommission zu Mitgliedern der mit dem Beschluss 2004/210/EG der Kommission, geändert durch den Beschluss 2007/63/EG,…
Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder der Wissenschaftlichen Ausschüsse ist im Juli 2007 zu Ende. Die Zusammensetzung der Ausschüsse muss aber dem…
Die Kommission sollte die Mitglieder der Wissenschaftlichen Ausschüsse daher für den Zeitraum ernennen, der mit dem 31. Dezember 2008 endet.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2099/2002 wurde der Ausschuss für die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe (COSS)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.