Art. 20 32024D1514
Ersetzung der Wissenschaftlichen Ausschüsse
Unbeschadet des Artikels 21 ersetzen die durch Artikel 1 dieses Beschlusses eingesetzten Wissenschaftlichen Ausschüsse die durch den Beschluss 2008/721/EG eingesetzten bestehenden Wissenschaftlichen Ausschüsse wie folgt:
(a)
der Wissenschaftliche Ausschuss Verbrauchersicherheit ersetzt den gleichnamigen Wissenschaftlichen Ausschuss;
(b)
der Wissenschaftliche Ausschuss Gesundheitsrisiken, Umweltrisiken und neu auftretende Risiken ersetzt den Wissenschaftlichen Ausschuss Gesundheits- und Umweltrisiken und den Wissenschaftlichen Ausschuss Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken .