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Die Kommission sollte die Mitglieder der Wissenschaftlichen Ausschüsse daher für den Zeitraum ernennen, der mit dem 31. Dezember 2008 endet.
Die Amtszeit der in Artikel 1 genannten Mitglieder der Wissenschaftlichen Ausschüsse wird bis zum 31. Dezember 2008 verlängert.
Einige der derzeitigen Mitglieder der Wissenschaftlichen Ausschüsse haben angekündigt, keine weitere Amtszeit bis zum 31. Dezember 2008 übernehmen zu wollen.…
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Beschlusses, geändert durch den Beschluss 2007/263/EG, beträgt die Amtszeit der Mitglieder der Wissenschaftlichen Ausschüsse drei…
Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder der Wissenschaftlichen Ausschüsse ist im Juli 2007 zu Ende. Die Zusammensetzung der Ausschüsse muss aber dem…
Daher müssen nun die Mitglieder dieses Ausschusses für die fünfte Amtszeit vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2012 ernannt werden.
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem 1. August 2008 ernannt —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.