Erwägungsgrund 2 32007D0071
In der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 des Rates vom 20. März 2006 über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Bezeichnung auf Gemeinschaftsebene als garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.) eingetragen und geschützt werden kann.