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Die Mitglieder der Gruppe werden von der Kommission nach einem Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen aus einem Kreis von fachlich und wissenschaftlich hoch qualifizierten Spezialisten in den Bereichen nach Artikel 2 ernannt; sie decken zusammen ein möglichst breites Spektrum wissenschaftlicher und technischer Disziplinen ab, und ihre geografische Streuung spiegelt die Vielfalt der wissenschaftlichen Fragen und Ansätze in der Gemeinschaft wider.
Die Gruppe besteht aus elf Mitgliedern. Bewerbern, die für geeignet erachtet werden, die aber nicht ernannt wurden, wird die Aufnahme in eine Reserveliste vorgeschlagen. Auf diese Reserveliste kann die Kommission zurückgreifen, wenn Mitglieder zu ersetzen sind.
Es gilt Folgendes: — Die Mitglieder werden ad personam berufen; sie beraten die Kommission unabhängig von Weisungen von außen. Sie können ihre Befugnisse nicht an ein anderes Mitglied oder an einen Dritten delegieren. — Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre und kann verlängert werden. Ab der Ernennung nach Absatz 1 können die Mitglieder jedoch nicht länger als drei aufeinander folgende Mandatsperioden im Amt bleiben. Die Mitglieder verbleiben bis zu ihrer Ablösung oder bis zum Ablauf ihrer Amtszeit im Amt. — Mitglieder, die keinen wirksamen Beitrag mehr zur Arbeit der Gruppe zu leisten vermögen, die ihr Amt niederlegen oder die gegen die Verpflichtungen gemäß dem ersten oder zweiten Gedankenstrich oder gemäß Artikel 287 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft verstoßen, können für die Dauer ihrer verbleibenden Amtszeit ersetzt werden. — Die Mitglieder verpflichten sich alljährlich schriftlich, im öffentlichen Interesse zu handeln, und geben eine Erklärung ab, in der sie ihrer Unabhängigkeit abträgliche Interessen verneinen oder bestätigen. — Die Namen der Mitglieder werden auf den Internetseiten der GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, veröffentlicht. Die Namen werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz und die Verarbeitung personenbezogener Daten erfasst, verwaltet und veröffentlicht.
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