Erwägungsgrund 2 32008D0040
Das Übereinkommen wurde ergänzt durch das Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (nachstehend „Protokoll vom 27. September 1996“ genannt), das am 27. September 1996 in Brüssel unterzeichnet wurde, und durch das Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung (nachstehend „Protokoll vom 29. November 1996“ genannt), das am 29. November 1996 in Brüssel unterzeichnet wurde. Beide Protokolle traten am 17. Oktober 2002 in Kraft.